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Für wen ist die Private Krankenversicherung geeignet?

Wer kann eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen?

  • Angestellte mit einem regelmäßigen Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze - Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2009
    bei 44.100,- € oder 3.675,- € pro Monat

  • Seit 3.2.2007 gilt die Stichtagsregelung. Arbeitnehmer können nur zur PKV wechseln, wenn sie in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschreiten

  • Selbstständige und Freiberufler - unabhängig vom Einkommen sind ab 01. Januar 2009 generell krankenversicherungspflichtig. Alle Nichtversicherten, die der PKV zuzuordnen sind, müssen eine Krankheitskostenversicherung abschließen, die mindestens ambulante und stationäre Leistungen vorsieht. Ein absoluter oder prozentualer Selbstbehalt darf 5.000 € pro Jahr nicht übersteigen.

  • Beamte - unabhängig vom Einkommen

  • Sonstige Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen gibt es ab 01.01.2009 nicht mehr

Personen, die nicht in die Private Krankenversicherung wechseln können, z.B. aufgrund eines zu geringen Einkommens, sollten ihren Versicherungsschutz durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Kasse optimieren.

Die Regelung über die Mitnahme der Alterungsrückstellung (AR) treten zum 01.01.2009 in Kraft. Síe gelten nur bei wechsel in ein anderes PKV-Unternehmen. Es wird max. die AR mitgegeben, die sich ergeben hätte wenn sich der Versicherte von Beginn an in Basistarif versichert wären. Beim Recht auf Mitnahme der Altersrückstände muss unterschieden werden nach "Bestandsversicherten" (Abschluss der PKV vor dem 01.01.2009) und "Neukunden" (Abschluss der PKV ab dem 01.01.2009).

  • Bestandskunden: Haben einmalig bis zum 30.06.2009 das Recht, in den Basistarif eines jeden PKV-Unternehmens zu wechseln und die AR mitzunehmen. Danach ist ein Wechsel nur noch in den Basistarif des eigenen Unternehmens möglich und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Neukunden: Haben generell das Recht bei einem PKV-Wechsel die AR mitzunehmen.
Der Wechsel zum Basistarif bei allen PKV-Unternehmen ist ab dem 01.01.09 möglich, unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der PKV zuzuordnende Nichtversicherte
  • Freiwillig GKV-Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Baistarifs bzw. innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht.
  • Alle Bestandsversicherten der PKV innerhalb von 6 Monaten nach Einführung des Basistarifs.
Ab dem 01. Juli 2009 können Bestandsversicherte unter Mitnahme von AR nur noch innerhalb ihres Unternehmens in den Basistarif wechseln und zwar nur:
  • Entweder ab dem 55. Lebensjahr
  • bei bestehen eines Rentenanspruchs
  • oder wenn Hilfebedürftigkeit besteht
Alle Personen mit ab dem 01.09.2009 neu geschlossenen PKV-Verträgen haben ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen Versicherungsunternehmens.

 
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