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Änderungen voraussichtlich ab 2007
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Beitragssatzerhöhung um 0,5 %, wobei fraglich ist, ob dies ausreicht
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Kontrahierungszwang:
alle Nichtversicherten erhalten eine Rückkehrmöglichkeit in ihre letzte Versicherung
(gesetzlich oder privat)
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Empfohlene Impfungen werden Pflichtleistungen, alle Kassen müssen sie anbieten
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Leistungsbeschränkung bei selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit in
besonderen Fällen, wie z.B. bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen,
Piercing, Tätowierungen usw.
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Alle Kassen müssen zukünftig Hausarztmodelle anbieten, der Versicherte kann
dies nutzen, muss aber nicht
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Neue Gebührenordnung:
vereinfachtes Honorarsystem für Ärzte mit festen Eurobeträgen statt Punktwerten
wird erarbeitet
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Für alle Kassen gelten gleiche Preise für gleiche Leistungen
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Arzneimittelpreisverordnung wird auf Höchstspannen umgestellt.
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Apotheken können mit Pharmaunternehmen Preise vereinbaren.
Für das Jahr 2007 muss ein Einsparvolumen für die GKV von mindestens 500 Mio.
EUR erreicht werden, andernfalls tragen die Apotheker den Differenzbetrag durch
einen entsprechend höheren Kassenrabatt.
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Abgabe von einzelnen Tabletten wird erleichtert
Änderungen ab 2008
Künftig werden die Krankenkasse weder über die Höhe der Beiträgen für Versicherte
und Arbeitgeber entscheiden, noch werden sie die Beiträge selber einziehen. AN dieser
Stelle tritt der neue Gesundheitsfonds.
Gesundheitsfonds
Aus diesem neuen Gesundheitsfonds erhalten die Kassen für jeden Versicherten
den gleichen Pauschalbetrag. Wirtschaftet eine Kasse mit diesem Betrag nicht kostendeckend,
muss sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern fordern. Dieser kann prozentual
vom Einkommen berechnet oder Pauschale erhoben werden.
Die Privaten Krankenversicherungen und ihre Versicherten werden in diesen
Gesundheitsfonds nicht einbezogen. Das demographische System bleibt unangetastet.
Ergänzende Steuerfinanzierungen für beitragsfreie Mitversicherung der Kinder
Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern wird ab 2008 teilweise über Steuermittel
aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Verfassungsrechtlich müssten auch Privatversicherte Kinder von dieser Steuerfinanzierung
der Beiträge profitieren.
Gesundheitsfonds und PKV
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Keine Einbeziehung der PKV-Versicherten in den Gesundheitsfonds
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Keine Direktzahlung der PKV zur Finanzierungsstabilität der GKV
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Keine Versicherungssteuer auf die PKV-Beiträge
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Aus heutiger Sicht müssen von der Steuerfinanzierung der Kinderbeiträgen
schon aus verfassungsrechtlichen Gründen auch Privatversicherte profitieren.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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