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Am 2. Juli 2006 einigte sich die große Koalition auf die Eckpunkte
zur Gesundheitsreform. Im Vordergrund der Reform steht wie schon oft, die Steigerung der Einnahmen. Die Ausgabenseite wird so gut wie nicht reformiert. Damit
werden die Probleme der Gesetzlichen Krankenversicherung mittelfristig wieder nicht
gelöst. Ursprünglich geplante und Tiefergehende Eingriffe in das Geschäftsmodell
der PKV konnten erfolgreich abgewendet werden. Trotzdem wird sich die PKV auf Veränderungen
einstellen müssen. Viele der im Eckpunktepapier festgelegten und politisch beschlossenen Vorhaben werden nicht deckungsgleich umgesetzt
werden können, da sie rechtlich nicht unbedenklich sind.
Das Plurale System des deutschen Gesundheitswesens soll im Sinne eines fairen
Wettbewerbs erhalten bleiben. Die Private Krankenversicherung bleibt als Voll- versicherer
am Markt bestehen.
Die Auswirkungen der Gesundheitsreform für die PKV
- Mitnahme der Alterungsrückstellung innerhalb der PKV für den Neuund Altbestand
und beim Wechsel zur GKV soll in Zukunft möglich sein. Ob und ggf. wie das für
den Bestand durchzusetzen ist, bleibt ungewiss. Aus unserer Sicht ist die Mitgabe
der Alterungsrückstellung nur für das Neugeschäft rechtlich umsetzbar.
- Keine Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE). Allerdings wurde die
Wechselmöglichkeit zur PKV eingeschränkt. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer
sollen künftig erst in die PKV wechseln können, wenn sie in drei aufeinander
folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben. Ab wann
diese Regelung gilt ist noch unklar, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht
begonnen hat.
- Die PKV wird verpflichtet, einen Basistarif mit folgenden Elementen anzubieten:
Leistungsumfang GKV, Kontrahierungszwang ohne individuelle Risikoprüfung, kein
Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, bezahlbare Prämie, portable Alterungsrückstellung
- Basistarif für alle freiwillig Versicherten geöffnet
- Nichtversicherte, die zuletzt bei der PKV versichert waren, erhalten Rückkehrrecht
in den Basistarif
- Der Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen wird innerhalb eines
vergleichbaren Tarifs durch Kontrahierungszwang und Portabilität der Alterungsrückstellung
erleichtert.
- Überarbeitung der GOÄ mit dem Ziel, ein Leistungsverzeichnis mit vergleichbaren
Vergütungen (GKV/PKV) zu schaffen. Bei privatärztlichen Rechnungen sind allerdings
weiterhin Steigerungssätze möglich
Deshalb gilt: Keine Zeit verlieren und jetzt zur PKV wechseln!
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