Lexikon
Übersicht
Über uns
Kontakt
Impressum
Angebot anfordern
Unsere Banner
Sitemap
Wissenswertes
5 Regeln
Baden ohne Reue
Reise-Apotheke
Überbrückungsgeld
Leistungsart der Privaten Unfallversicherung. Überbrückungsgeld wird bei einem absehbaren Dauerschaden innerhalb von 365 Tagen nach dem verursachenden Unfall gezahlt, um bestehenden finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Dem Wesen nach ist das Überbrückungsgeld ein Abschlag auf die fällige Leistung aus der Unfallversicherung. Siehe auch Dauerschaden.
 
zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen