| Überbrückungsgeld |
| Leistungsart der Privaten Unfallversicherung. Überbrückungsgeld wird bei einem absehbaren Dauerschaden innerhalb von 365 Tagen nach dem verursachenden Unfall gezahlt, um bestehenden finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Dem Wesen nach ist das Überbrückungsgeld ein Abschlag auf die fällige Leistung aus der Unfallversicherung. Siehe auch Dauerschaden. |
