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Zwangsverwaltung
Form der Zwangsvollstreckung (siehe dort), bei der die Forderungen des Gläubigers durch Erträge aus der laufenden Verwaltung einer Immobilie befriedigt werden. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung (siehe dort) erfolgt bei der Zwangsversteigerung kein Eigentumsübergang der verwalteten Immobilie.
 
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