| Zinsabschlagsteuer |
| Steuer auf bestimmte Kapitaleinkünfte ("Zinsen"). Danach unterliegen Kapitaleinkünfte einem 30-prozentigen Abschlag, der unmittelbar vom kontoführenden Institut vorgenommen wird. Um die Zinsabschlagsteuer zu vermeiden, ist ein Freistellungsauftrag für die jeweiligen Anlagen zu erteilen (siehe dort). |
