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Zinsabschlagsteuer
Steuer auf bestimmte Kapitaleinkünfte ("Zinsen"). Danach unterliegen Kapitaleinkünfte einem 30-prozentigen Abschlag, der unmittelbar vom kontoführenden Institut vorgenommen wird. Um die Zinsabschlagsteuer zu vermeiden, ist ein Freistellungsauftrag für die jeweiligen Anlagen zu erteilen (siehe dort).
 
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