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Zinsabgeltungsteuer
In Vorbereitung befindliches Gesetz, nachdem künftig sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen mit einer einheitlichen Steuer von 25 Prozent belegt werden sollen. Davon ausgenommen bleiben die bisherigen Formen der Altersvorsorge wie z. B. die Ablaufleistung (siehe dort) einer kapitalbildenden Lebensersicherung.Die Zinsabgeltungssteuer ist nicht identisch mit der Zinsabschlagsteuer. Siehe dort
 
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