| Zentralruf der KFZ-Versicherer |
| Bei Unkenntnis des Haftpflichtversicherers des Schädigers kann der Geschädigte die Gesellschaft über den Zentralruf der Autoversicherer - 0180 / 25026 - erfragen. Dazu muss er Angaben wie - den eigenen Namen und die Anschrift; - das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs; - die Typbezeichnung des gegnerischen Fahrzeugs; - den Namen des gegnerischen Fahrzeughalters; - das Unfalldatum bereithalten. Die ermittelte Gesellschaft und Vertragsnummer wird ihm anschließend mitgeteilt, so dass der geschädigte auch seinen ggf. bestehenden Direktanspruch ggü. der Gesellschaft des Schädigers geltend machen kann. |
