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Zentralruf der KFZ-Versicherer
Bei Unkenntnis des Haftpflichtversicherers des Schädigers kann der Geschädigte die Gesellschaft über den Zentralruf der Autoversicherer - 0180 / 25026 - erfragen. Dazu muss er Angaben wie - den eigenen Namen und die Anschrift; - das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs; - die Typbezeichnung des gegnerischen Fahrzeugs; - den Namen des gegnerischen Fahrzeughalters; - das Unfalldatum bereithalten. Die ermittelte Gesellschaft und Vertragsnummer wird ihm anschließend mitgeteilt, so dass der geschädigte auch seinen ggf. bestehenden Direktanspruch ggü. der Gesellschaft des Schädigers geltend machen kann.
 
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