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Wohnungsbauprämie
"Staatlicher Zuschuss (Förderung) auf Sparbeträge in Bausparverträgen, der an bestimmte Voraussetzungen und an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden ist. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % des Sparbetrages, wird aber nur bis zu einer jährlichen Sparleistung von 512 EUR (Ledige) bzw. 1.024 EUR (Verheiratete) gewährt. Darüber hinaus gehende Sparbeträge werden nicht mehr bezuschusst (Stand: 01.07.2005). Wird zugleich eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt, erfolgt eine Verrechnung beider Förderungsarten bis zur Fördergrenze. Die Gewährung von Wohnungsbauprämie setzt ein zu versteuerndes jährliches Einkommen von höchstens 25.600 EUR (Ledige) oder 51.200 EUR (Verheiratete) voraus. Siehe auch Arbeitnehmer-Sparzulage und Eigenheimzulage. Tipp: Prüfen Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Wohnungsbauprämie genau, da bei Vorliegen der Berechtigung Förderung gewährt werden muss. "
 
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