| Wildschadenklausel |
| "Besondere Vereinbarung (""Klausel"") in Kfz-Versicherungsverträgen. Demzufolge ist der Zusammenprall mit Haarwild (Hirsche, Rehe, Hasen, Wildschweine) versicherbar, der Zusammenprall mit Federwild (Hühner, Vögel) i.d.R. dagegen nicht. Praxistipp: Allerdings ist die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht gesichert und abweichende Urteile sind möglich." |
