| Wiederinkraftsetzung |
| Aktivierung eines beitragsfrei gestellten oder erloschenen Versicherungsvertrages. Die Vetragsbedingungen (z. B. Eintrittsalter, Prämie) richten sich nach dem Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung, es sei denn, die Wiederinkraftsetzung erfolgt in der Lebens/Rentenversicherung innerhalb von 12 Monaten nach der Beitragsfreistellung. |
