| Widerrufsrecht |
| Recht des Versicherungsnehmers, einen gestellten Versicherungsantrag innerhalb einer bestimmten Frist (i.d.R. zwei Wochen) zu widerrufen. Innerhalb dieser Frist muss der Widerruf beim Versicherer eingegangen sein. Für Lebensversicherungen gilt teilweise eine andere Frist. Siehe Widerruf von Lebensversicherungen. |
