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Wegfahrsperre
Vorrichtungen, die ein unbefugtes Ingangsetzen eines Kfz verhindern. Dazu werden Anlasser- und Zündstromkreis sowie die Kraftstoffversorgung unterbrochen. Eine Nachrüstung von anerkannten Wegfahrsicherungen darf nur durch qualifizierte Fachwerkstätten erfolgen. Der Nachweis muss durch eine Bescheinigung erfolgen.
 
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