| Wegfahrsperre |
| Vorrichtungen, die ein unbefugtes Ingangsetzen eines Kfz verhindern. Dazu werden Anlasser- und Zündstromkreis sowie die Kraftstoffversorgung unterbrochen. Eine Nachrüstung von anerkannten Wegfahrsicherungen darf nur durch qualifizierte Fachwerkstätten erfolgen. Der Nachweis muss durch eine Bescheinigung erfolgen. |
