| Vordatierung |
| Vorverlegung des formellen Versicherungsbeginns. Die Vordatierung von Lebensversicherungsverträgen ist aus steuerlichen Gründen auf drei Monate begrenzt. Siehe auch Rückdatierung. |
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| Vordatierung |
| Vorverlegung des formellen Versicherungsbeginns. Die Vordatierung von Lebensversicherungsverträgen ist aus steuerlichen Gründen auf drei Monate begrenzt. Siehe auch Rückdatierung. |
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