|
"Rechtsgrundsatz der besagt, dass die Bestimmungen beim Abschluss eines Vertrages auch dann weitergelten, wenn sich diese Bedingungen nachträglich ändern. Ein typisches Beispiel ist der Garantiezins bei Lebensversicherungsverträgen. So beträgt dieser für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Verträge 3,25 Prozent, die über die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen sind, obwohl seit dem 01.01.2004 ein Garantiezins von 2,75 Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Wert gilt folglich nur für die ab 2004 abgeschlossenen Verträge.
Dieses Beispiel lässt sich auf unzählige Sachverhalte übertragen. Das Prinzip des Vertrauensschutzes ist eine der wichtigsten Grundlagen des Rechtsstaates." |