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Versicherungsvertreter
Person, die gegen eine Vergütung ("Provision") gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler gilt der Versicherungsvertreter als verlängerter Arm des Versicherungsunternehmens, welches er vertritt. Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Versicherungsvertreters finden sich in den §§ 84 bis 92 des HGB. Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek.
 
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