| Versicherungspflichtgrenze |
| Grenzbetrag in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung zur Feststellung einer Versicherungspflichtigkeit. Liegt der Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze, besteht für die betreffende Person in der GKV keine Versicherungspflicht, doch gibt es die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung. Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem monatlichen Gehalt oder Lohn von 3.900 EUR (Stand: 01.07.2005). |
