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"Individuelle Kennziffer für jeden Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Versicherungsnummer wird erst eine elektronische Verwaltung der Millionen Versicherungskonten ermöglicht, da jedem Versicherten genau eine Nummer zugeordnet ist. Die Versicherungsnummer wie z. B. 49110661G002 setzt sich zusammen aus:
* Zwei Ziffern für den Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, Bundesknappschaft usw.),
* Sechs Ziffern für das Geburtsdatum des Versicherten,
* Dem Anfangsbuchstaben des Familien- oder Geburtsnamens,
* Drei Ziffern für die Seriennummer und Prüfziffer.
Rechtsgrundlage ist § 147 SGB VI.
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