| Versicherungsmakler |
| Person, die gegen eine Vergütung ("Courtage") gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter gilt der Versicherungsmakler als Interessenwahrer des Kunden, der dessen Interessen durch Maklerauftrag wahrnimmt. Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Versicherungsmaklers finden sich in den §§ 93 bis 104 des HGB. Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek. |
