| Versicherungsbetrug |
| "Bewusste Täuschung des Versicherungsunternehmens zur vertragswidrigen Erlangung der Versicherungssumme bzw. einer höheren Entschädigungsleistung. Versicherungsbetrug wird nach § 263 StGB als gewöhnlicher Betrug bestraft. Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek." |
