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Versicherungsbetrug
"Bewusste Täuschung des Versicherungsunternehmens zur vertragswidrigen Erlangung der Versicherungssumme bzw. einer höheren Entschädigungsleistung. Versicherungsbetrug wird nach § 263 StGB als gewöhnlicher Betrug bestraft. Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek."
 
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