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Versicherungsbeginn
"Der Beginn des Versicherungsschutzes. Es wird unterschieden zwischen * Anlagen in Bausparverträgen. Gefördert wird bis zu einem Sparbetrag von 470 EUR p.a. mit 9 %. * Anlagen in Produktivkapital (bestimmte Fonds). Gefördert wird bis zu einem Sparbetrag von 400 EUR mit 18 %. Die Förderung erfolgt dann in Form der Arbeitnehmersparzulage. Andere, früher mögliche Sparformen wie Lebensversicherungen oder Banksparpläne sind heute dagegen nicht mehr förderungsfähig. Der maximale Förderbeitrag auf vermögenswirksame Leistungen beträgt demnach 114,30 EUR p.a., wenn insgesamt 870 EUR an vermögenswirksamen Leistungen in beiden Formen eingezahlt wurden. Für die Förderung, die so genannte Arbeitnehmersparzulage, gelten allerdings Einkommensgrenzen. Rechtsgrundlage ist das 5. Vermögensbildungsgesetz. Siehe auch Arbeitnehmersparzulage. Tipp: Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten auf die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen an, falls Sie diese noch nicht beziehen. "
 
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