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System der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Diese Aufsicht erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Sie ist zuständig für private Versicherungsunternehmen mit Sitz, Niederlassung oder einer Geschäftsstelle in der Bundesrepublik und für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, deren Tätigkeitsbereich über ein Bundesland hinausreicht. Ferner besteht Zuständigkeit für Unternehmen aus Staaten der EU, die entweder eine Niederlassung mit ständigen Vertretern im Bereich der Bundesrepublik unterhalten oder von einer ausländischen Niederlassung im Dienstleistungsverkehr agieren. Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehört die Zulassung von Versicherungsunternehmen und die ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes. Darunter fällt z. B. die regelmäßige interne Rechnungslegung. Die Behörde überwacht im Wesentlichen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und prüft und genehmigt den Geschäftsplan der Versicherungsunternehmen. Sie kann zu diesen Einzelbereichen von den Versicherungsgesellschaften durch Verordnungen Auskünfte verlangen, Prüfungen vornehmen, Anordnungen treffen und Gutachter bestellen. |