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"Eigenschaft einer Person oder Sache, Gegenstand eines Versicherungsvertrages zu sein. Die Versicherbarkeit wird nach Vorlage des Versicherungsantrages durch das VU geprüft und positiv (ggf. mit Einschränkungen) oder negativ entschieden. So können in der Personenversicherung geisteskranke und dauerhaft pflegebedürftige Personen generell nicht versichert werden. Ebenso sind z.B. Schäden auf Grund von inneren Unruhen und Krieg nicht versicherbar. In der Versicherungspraxis gibt es daneben eine Vielzahl von Personen, Sachen oder Schäden, die nicht versicherbar sind.
Tipp: Bei Ungewissheit über die Versicherbarkeit eines Risikos empfiehlt sich ein Probeantrag. Siehe dort." |