|
"Gesetz, das die Vermögensbildung bei Arbeitnehmern über vermögenswirksame Leistungen regelt. Hierbei erfolgt eine abschließende Aufzählung der begünstigten Anlageformen wie z. B. Bausparverträge oder Fondssparen. Das derzeit gültige 5. Vermögensbildungsgesetz war bis zur Einführung des Euro als ""936-Mark-Gesetz"" bekannt.
Schaden, den eine natürliche Person am eigenen Vermögen erleidet wie z. B. der Gewinnausfall bei einem sicheren Geschäft infolge Krankenhausaufenthalt nach einem fremdverschuldeten Unfall. Der Begriff des Vermögensschaden überschneidet sich stark mit dem des Personenfolgeschadens. Siehe auch Personenschaden und Sachschaden." |