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Verkehrsopferhilfe
Gemeinsame Einrichtung der in Deutschland tätigen Kfz-Versicherungsunternehmen zur Schadenregulierung in bestimmten Fällen (z.B. Nichtermittelbarkeit des schädigenden Kfz oder Mittellosigkeit des Schädigers). Allerdings werden Schäden nur bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme ersetzt. Außerdem werden keine Schäden am eigenen Kfz ersetzt. Verkehrsopferhilfe e. V. Glockengießerwall 1 20095 Hamburg Ruf 040 / 30 180 0
 
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