|
"Gesundheitsschädigende oder tödliche Einwirkung von gasförmigen, festen oder flüssigen Stoffen innerhalb des menschlichen Körpers.
Todesfälle durch Vergiftungen sind in der Lebensversicherung mitversichert. In der Unfallversicherung sind sie dagegen zunächst ausgeschlossen, da Vergiftungen nicht der Unfalldefinition entsprechen. Eine Ausnahme gibt es in der Kinder-Unfallversicherung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr.
Tipp: Immer mehr Anbieter bieten gegen einen Beitragszuschlag den Einschluss von Vergiftungen in der Privaten Unfallversicherung an.
" |