Lexikon
Übersicht
Über uns
Kontakt
Impressum
Angebot anfordern
Unsere Banner
Sitemap
Wissenswertes
5 Regeln
Baden ohne Reue
Reise-Apotheke
Unterstützungskasse
Rechtlich selbstständige Einrichtung der betrieblichen Altervorsorge mit dem ausschließlichen Zweck, Versorgungsleistungen zu gewähren. Im Unterschied zur Pensionskasse schließt die Unterstützungskasse aber Rechtsansprüche auf ihre Leistungen aus. In Deutschland gibt es ca. 5.200 Unterstützungskassen (Stand: 01.07.2005). Siehe auch Drei-Säulen-Theorie.
 
zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen