| Unisex-Tarif |
| "Aus dem englischen ""sex"" für ""Geschlecht"". Tarife in der Lebens- und Rentenversicherung, die bei der Höhe der Leistungen und Prämien nicht mehr zwischen Frau und Mann unterscheiden. Unisex-Tarife sind ab 2006 für Neuabschlüsse gesetzlich vorgeschrieben; bereits bestehende Verträge können auf Wunsch unter Umständen nachträglich angepasst werden. Tipp: Bei einer möglichen Anpassung werden Frauen bessergestellt, Männer dagegen schlechtergestellt." |
