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Unisex-Tarif
"Aus dem englischen ""sex"" für ""Geschlecht"". Tarife in der Lebens- und Rentenversicherung, die bei der Höhe der Leistungen und Prämien nicht mehr zwischen Frau und Mann unterscheiden. Unisex-Tarife sind ab 2006 für Neuabschlüsse gesetzlich vorgeschrieben; bereits bestehende Verträge können auf Wunsch unter Umständen nachträglich angepasst werden. Tipp: Bei einer möglichen Anpassung werden Frauen bessergestellt, Männer dagegen schlechtergestellt."
 
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