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"Unfreiwillige Körperschädigung aufgrund einer plötzlichen, von außen wirkenden mechanischen Einwirkung. Dazu zählt ebenso die Beschädigung (z. B. Bruch, Verrenkung und Zerrung) von Gliedmaßen und Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung. Zum Unfall kann es aufgrund von menschlichem Handeln wie z. B. ein Fall oder Schlag, aber auch durch ein Naturereignis wie z. B. Feuer oder Sturm kommen.
Tipp: Prüfen Sie vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung auch die Erweiterungen des Unfallbegriffes, da immer mehr Gesellschaften auch bei beispielsweise Schlaganfällen oder Vergiftungen leisten." |