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Unberechtigte Fahrer/Schwarzfahrer
Personen, die ein versichertes Kfz ohne Erlaubnis des Versicherungsnehmers benutzen. Im Gegensatz zum Versicherungsnehmer sowie zu ggf. mitversicherten Personen (Ausnahme: Verletzung von Obliegenheiten) besteht hierbei für den Schwarzfahrer selber kein Versicherungsschutz.
 
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