| Unberechtigte Fahrer/Schwarzfahrer |
| Personen, die ein versichertes Kfz ohne Erlaubnis des Versicherungsnehmers benutzen. Im Gegensatz zum Versicherungsnehmer sowie zu ggf. mitversicherten Personen (Ausnahme: Verletzung von Obliegenheiten) besteht hierbei für den Schwarzfahrer selber kein Versicherungsschutz. |
