Lexikon
Übersicht
Über uns
Kontakt
Impressum
Angebot anfordern
Unsere Banner
Sitemap
Wissenswertes
5 Regeln
Baden ohne Reue
Reise-Apotheke
Unabwendbares Ereignis
Begriff aus der Haftpflicht- und Kfz-Versicherung. Ein unabwendbares Ereignis liegt dann vor, wenn weder ein Fehler in der Fahrzeugbeschaffenheit noch im Verhalten des Fahrzeugführers bzw. -halters vorliegt und mit der je nach Situation gebotenen Sorgfalt vorgegangen wurde (angemessene Geschwindigkeit, keine Ablenkung durch Telefonieren usw.). Der Eintritt eines unabwendbaren Ereignisses schließt die Schadenersatzpflicht des Schädigers bzw. dessen Versicherers aus. Das unabwendbare Ereignis darf nicht mit höherer Gewalt verwechselt werden, auch wenn beide Fälle meistens synonym verwendet werden. Siehe dort.
 
zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen