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Umwelthaftung
Nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHG) wird eine Verursachungsvermutung aufgestellt, wenn ein Mensch durch Umwelteinflüsse zu Schaden gekommen ist. Das heißt, ein Betreiber einer Anlage ist der Schadenverursacher, wenn diese in der Lage dazu ist, die aufgetretenen Schäden zu verursachen. Die Haftung erstreckt sich auf Gesundheits-, Körper- und Sachschäden. Entschädigt wird bis zu 160 Mio. DM je Person und Sachschaden.
 
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