| Umlageverfahren |
| Verfahren zur Aufbringung von Mitteln, bei dem Beiträge anteilig von allen Versicherungsnehmern ("im Kollektiv") erhoben ("umgelegt") werden. Das Umlageverfahren ist vor allem in der Gesetzlichen Sozialversicherung von Bedeutung. Siehe auch Kapitalstockverfahren. |
