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"Vollständige Zerstörung einer beschädigten Sache, so dass auch eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar oder unmöglich ist. In bestimmten Fällen (z. B. bei ""Familienstücken"") dürfen die Reparaturkosten aber bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In der Praxis werden drei Totalschadenbegriffe unterschieden:
* Technischer Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich ist;
* Unechter Totalschaden, wenn eine Reparatur dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann;
* Wirtschaftlicher Totalschaden, wenn die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch ausfallen.
Tipp: Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte die beschädigte Sache wie z. B. das Kfz nur in Abstimmung mit dem Versicherungsunternehmen veräußert werden." |