| Sturmschaden |
| In der Hausratversicherung ein Schaden am versicherten Gut aufgrund wetterbedingter Luftbewegungen ab Windstärke 8. Siehe auch Sturm. Tipp: Im Zweifelsfall erteilt das zuständige Wetteramt Auskunft über die Windstärke bei Schadeneintritt. |
