| Stillschweigende Verlängerung |
| Fortführung eines Versicherungsvertrages nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit aufgrund Inaktivität der Vertragspartner, d. h. Nichtkündigung. Von besonderer Bedeutung sind stillschweigende Verlängerungen im kurzfristig orientierten Sachgeschäft. Für Lebens- und Krankenversicherungen gibt es dagegen spezielle Regelungen. Tipp: Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Versicherungsverträge regelmäßig, um diese ggf. fristgerecht kündigen zu können. I.d.R. sind dreimonatige Kündigungsfristen einzuhalten. |
