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Stillschweigende Verlängerung
Fortführung eines Versicherungsvertrages nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit aufgrund Inaktivität der Vertragspartner, d. h. Nichtkündigung. Von besonderer Bedeutung sind stillschweigende Verlängerungen im kurzfristig orientierten Sachgeschäft. Für Lebens- und Krankenversicherungen gibt es dagegen spezielle Regelungen. Tipp: Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Versicherungsverträge regelmäßig, um diese ggf. fristgerecht kündigen zu können. I.d.R. sind dreimonatige Kündigungsfristen einzuhalten.
 
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