| Steuerfreiheit bei Lebensversicherungen ab dem 01.01.2005 |
| "Erträge aus Kapitallebensversicherungen („Ablaufleistung“ abzüglich der gezahlten Beiträge) müssen versteuert werden, sofern das Abschlussdatum des Vertrages nach dem 31.12.2004 liegt. Unter bestimmten Bedingungen unterliegt aber nur die Hälfte des Ertrages der Veranlagung zur Einkommensteuer (als Einkunftsart „Einkünfte aus Kapital- und Anlagevermögen“). Diese Bedingungen sind: * eine mindestens zwölfjährige Vertragslaufzeit * der VN erhält die Ablaufleistung frühestens mit 60 Jahren, d. h. als erkennbarer Teil der privaten Altersvorsorge. Weitere frühere Bedingungen für eine Steuerfreiheit wie zum Beispiel die mindestens fünfjährige Beitragszahlungsdauer fallen dagegen fort. " |
