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Sterbegeld
Bis zum 31.12.2003 gewährte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die beim Tod der versicherten Person einen bestimmten Geldbetrag zur Deckung der Bestattungskosten zahlte. Zum 01.01.2004 wurde diese Leistung ersatzlos gestrichen (siehe auch Sterbegeldversicherung).
 
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