| Sparerfreibetrag |
| "Kapitaleinkommen (""Zinsen""), auf das keine Zinsabschlagsteuer erhoben wird. Der Sparfreibetrag beträgt 1.370 EUR für Ledige und 2.740 EUR für Verheiratete (Stand: 01.07.2005). Bei darüber hinaus gehenden Kapitaleinkünften wird ein Abschlag von 30 % als Steuer abgeführt (siehe auch Zinsabschlagsteuer)." |
