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Sozialversicherungsabkommen
"Zwischenstaatliche Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten, in denen der Sozialversicherungsschutz von Bundesbürgern in den betreffenden Ländern geregelt wird. Von besonderer Bedeutung sind die Abkommen für Auslandsreisende und Touristen. Allerdings werden ohne zusätzlichen Schutz über eine Auslandsreisekrankenversicherung nur die landesüblich gesetzlichen Mindestleistungen erbracht. Tipp: Besonders mit Nicht-EU-Staaten bestehen keine Sozialversicherungsabkommen. Prüfen Sie bei Reisen in diese Länder den notwendigen Versicherungsschutz (z. B. Auslandsreisekrankenversicherung) besonders genau."
 
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