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Sozialversicherung
"Gesamtsystem der durch Gesetz begründeten staatlichen Sozialversicherungsleistungen. Heute besteht dieses System aus fünf Säulen: Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die gesetzliche Arbeitslosenversicherung (GAV), die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) sowie die gesetzliche Pflegeversicherung (GPfV). Die jeweiligen Beitragssätze werden i.d.R. hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und betragen für 2005: * In der GRV 19,5 %, * in der GAV 6,5 %, * in der GKV abhängig von der gewählten Krankenkasse zwischen etwa 12 und 15 %, wobei der Arbeitnehmer hier einen Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 % zu leisten hat * und in der GPfV 1,7 % (Versicherte mit Kindern) bzw. 1,95 % (Versicherte ohne Kinder) des monatlichen Bruttoeinkommens (Stand: 01.07.2005). Die Beiträge zur GRV, GAV, GKV und GPfV (Ausnahme: Sachsen) werden jeweils hälftig von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, die zur GUV werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen. Ferner werden nur im Bundesland Sachsen die Beiträge zur GPfV ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen. Zudem hat der Arbeitnehmer in der GKV seit dem 01.07.2005 einen Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 % zu tragen, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Siehe auch Beitragssatz "
 
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