| Schleudertrauma |
| "Besondere Form des Schmerzensgeldes. Schadenersatzanspruch auf Grund einer übermäßigen Belastung (Distorsion) der Halswirbelsäule insbesondere als Folge einer Fahrzeugkollision. Schleudertraumata treten erst ab Kollisionsgeschwindigkeiten von 16 km/h auf und können durch geeignete Maßnahmen (z.B. Airbags, Kopfstützen) vermieden oder minimiert werden. Siehe auch Schmerzensgeld" |
