| Schadenminderungpflicht |
| Pflicht des Versicherungsnehmers ("Obliegenheit") zur Begrenzung ("Minderung") eines eingetretenen Schadens (§ 62 VVG). Die dabei eintretenden Kosten werden vom Versicherungsunternehmen erstattet. Verletzungen der Schadenminderungspflicht können zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens führen. Tipp: Eine Ausgabe des BGB, HGB und VVG gehören in jede Hausbibliothek. |
