| Sachschaden |
| Schäden, die die Beschädigung, den Verlust oder die Zerstörung einer Sache zur Folge haben. Das bloße Abhandenkommen von Sachen oder finanzielle Verluste wie z.B. entgangener Gewinn gelten dagegen nicht als Sachschaden. Siehe auch Personenschaden und Vermögensschaden. |
