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Praxispauschale
Seit dem 01.01.2004 von gesetzlich Krankenversicherten quartalsweise zu entrichtender Pauschalbetrag von zehn Euro beim Erstbesuch einer Arztpraxis je Leistungsfall. Die Praxispauschale ist bar zu entrichten und kann im Notfall nachgezahlt werden. Die Praxispauschale entfällt bei der Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt (Ausnahmen nach Fachrichtung). Einige gesetzliche Krankenkassen verzichten zudem auf die Praxispauschale, wenn das Hausarztmodell in Anspruch genommen wird. Siehe dort.
 
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