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Ombudsfrau/-mann
"Schlichter bei Streitigkeiten, hier speziell zwischen Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften einerseits und ihren Kunden andererseits. Die Schlichtungsverfahren sind für Privatkunden bis zu einer bestimmten Höhe des Streitwertes kostenlos. Der Spruch der Ombudsperson ist für die Gesellschaft bis zu einer bestimmten Höhe des Streiwertes bindend (i. d. R. bis zu 5.000 EUR), über diese Grenze hinaus bekommt er einen empfehlenden Charakter, der in der Praxis meistens anerkannt wird. Der Ombudsmann für das Bankwesen ist ereichbar unter: Ombudsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin. Dies gilt allerdings nicht für Kunden von Sparkassen und Volksbanken, da es sich bei diesen Instituten nicht um Privatbanken handelt. Die Ombudsfrau für das Bausparwesen ist erreichbar unter: Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 303079, 10730 Berlin. Dies gilt allerdings nicht für Kunden von Landes-Bausparkassen (LBS), da es sich bei diesen Instituten nicht um Privatbausparkassen handelt. Der Ombudsmann für das Versicherungswesen mit Ausnahme der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist erreichbar unter: Versicherungsombudsmann e. V, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Ruf 01804 / 22 44 24 beschwerde@versicherungsombudsmann.de Praxistipp: Befriedigt das Schlichtungsverfahren wider Erwarten nicht, stehen noch die Wege über die jeweiligen Bundesaufsichtsämter (siehe dort) sowie der Rechtsweg offen. "
 
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