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Obliegenheiten
Sammelbezeichnung für Pflichten des Versicherungsnehmers wie z. B. der Pflicht zur Schadenminderung oder zur Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen. Tipp: Das Versicherungsunternehmen ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der VN eine Obliegenheitsverletzung begeht. Sie liegt insbesondere vor, wenn er seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht bzw. der Pflicht zur Anzeige von Gefahrerhöhungen nicht nachkommt.
 
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