Lexikon
Übersicht
Über uns
Kontakt
Impressum
Angebot anfordern
Unsere Banner
Sitemap
Wissenswertes
5 Regeln
Baden ohne Reue
Reise-Apotheke
Niederlassungsfreiheit
Die Vollendung der Europäischen Binnenversicherungsmarktes bedeutet konkret, dass künftig alle Versicherungsunternehmen der Europäischen Gemeinschaft ihre Produkte ungehindert in der gesamten Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vertreiben dürfen. Andererseits steht den Versicherungsnehmern die uneingeschränkte Auswahl zwischen allen Versicherern und Versicherungsprodukten in der EG offen.
 
zu Favoriten hinzufügen | als Startseite einrichten | Seite weiterempfehlen