| Niederlassungsfreiheit |
| Die Vollendung der Europäischen Binnenversicherungsmarktes bedeutet konkret, dass künftig alle Versicherungsunternehmen der Europäischen Gemeinschaft ihre Produkte ungehindert in der gesamten Gemeinschaft im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vertreiben dürfen. Andererseits steht den Versicherungsnehmern die uneingeschränkte Auswahl zwischen allen Versicherern und Versicherungsprodukten in der EG offen. |
