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Nachrangiges Darlehen
Darlehen, welches durch eine nach dem ersten Rang eingetragene Grundschuld oder Hypothek in der dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragen ist. Auf Grund der verminderten Sicherheit gelten für nachrangige Darlehen i. d. R. schlechtere Tilgungsbedingungen (wie z. B. Beleihungsgrenzen und Zinssätze). Siehe auch Rangänderung und nachrangiges Darlehen.
 
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