| Nachhaftung |
| "Gültigkeit eines Versicherungsvertrages auch nach dessen materiellem Ende. Die Nachhaftung bewirkt, dass Schadenereignisse auch nach dem Ende des Versicherungsvertrages reguliert werden, während der Versicherungsfall an sich noch in die Vertragslaufzeit fällt (erste Feststellung des Schadenfalls). Je nach Versicherungssparte sind die Nachhaftungszeiten unterschiedlich und können gegen einen Mehrbeitrag ausgedehnt werden." |
